Für Ärger sorgt derzeit das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück Pieskower Weg 52 / 54.
Das Areal rund um das Hochhaus gehört zum Grundstück der Gewobag, ist also kein öffentliches Straßenland. Deshalb wurden nummerierte Parkplätze angelegt und vermietet. Doch einige der Mieter und eventuell auch Anwohner aus anderen Häusern stellen seit längerer Zeit ihre Fahrzeuge auf dem Gelände ab, ohne dafür einen Parkplatz gemietet zu haben.
Das Schild „Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden abgeschleppt“ ist eine Idiotie, da die Praxis zeigt, dass die Gewobag das Abschleppen scheut.
Eine Mieterin, die sich darüber bereits schriftlich beschwerte, bekam die Antwort, dass „der Aufwand, die Abschleppkosten von den Fahrzeugbesitzern einzutreiben, zu mühsam und aufwändig ist, da es meist langwieriger Gerichtsverfahren bedürfe“.
Eine Antwort, die niemanden befriedigen kann, am wenigsten die Mieter, die für ihre PKW einen Parkplatz gemietet haben.
Da außerdem die Zufahrt, die per elektrischem Sperrpoller gesichert sein sollte, durch eine defekte Anlage nahezu ständig offen ist, fragen sich nun einige, ob sie nicht die Miete für den Parkplatz verweigern sollten – durchaus berechtigt, wie auch ich finde.
Hier muss eine Lösung her, die die Forderung nach einer Gebühr für die Parkplätze rechtfertigt, ein einfaches „Das ist uns zu aufwändig“ reicht da nicht.
Und an den widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen nur einen Aufkleber mit einem entsprechenden Hinweis anzubringen, aber ohne weitere Konsequenzen, reicht dafür nicht aus. Das schreckt niemanden ab, da inzwischen bekannt ist, dass noch nie ein Fahrzeug abgeschleppt wurde.