Mieterbefragung und Datenschutz

Vor kurzem kündigte die Gewobag an, dass sie einen externen Dienstleister mit der Durchführung einer Mieterbefragung zum Thema Zufriedenheit beauftragt hätte.

Wir hatten einige datenschutzrechtliche Bedenken, und da man uns keine Kontaktdaten für den Datenschutzbeauftragten der Gewobag zur Verfügung stellte, wandte ich mich an Dr. Alexander Dix, den Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin.

Unsere Bedenken waren folgende:

Für die Befragung sollen die Adressdaten der Mieter an die TTR Group als Auftragnehmer übermittelt werden, ohne dass eine Einwilligung der Mieter für die Datenweitergabe vorliegt.
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat jeder Bürger einen Einwilligungsvorbehalt bei der Weitergabe ihn betreffender personenbezogener Daten.
Darüberhinaus wollten wir wissen, wie die Auswahl der 11.000 Mieter (für die Befragung) aus dem Bestand von ca. 60.000 Mietern erfolgt. Wer entscheidet darüber, welche Mieter an der Befragung teilnehmen sollen? Werden eventuell Mieter ausgeschlossen, die sich in der Vergangenheit über die Mietverhältnisse oder sonstige Unzulänglichkeiten der Mietsache beschwert hatten?
Es ist kein Geheimnis, dass der Auftraggeber von Umfragen die Rahmenbedingungen so setzt, dass das Ergebnis seinen Wünschen entspricht.
Und wie transparent ist letztlich die Auswertung der Befragung, d.h. können unabhängige Personen (z.B. Mieterbeiräte) die Auswertung überprüfen?
Oder werden die Antworten, die nicht ins Bild passen „geschönt“ oder gar nicht gewertet?

Eine zufriedenstellende Antwort der Gewobag erhielten wir erwartungsgemäß nicht, auch die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (DSB) der Wohnungsbaugesellschaft wurden uns nicht genannt.

Vom Berliner DSB bzw. seinem Referenten erhielt ich die Antwort, dass die Angaben der Gewobag rechtlich nicht zu beanstanden seien, sofern die genannten Rahmenbedingungen vom Auftragnehmer eingehalten werden.
Er verwies auf den §11 des Datenschutzgesetzes, der die Zweckbindung der Daten regelt.
Der gesamte Gesetzestext ist hier zu findenhttp://www.datenschutz-berlin.de/content/veroeffentlichungen/berliner-informationsgesetzbuch
bzw. als PDF-Datei zum Download

Juristisch völlig klar ist damit die Verwendung der Daten nicht, die ebenfalls betroffenen § 6 und 6a lassen mehrere Auslegungen zu.
Auch der Zeitrahmen zur Löschung der Daten beim Auftragnehmer nach Beendigung seines Auftrages ist nicht gesetzlich geregelt. In diesem Fall sollen es 6 Wochen sein, was nach Aussage des DSB eine recht lange Frist ist, üblich sind 2 Wochen.

Und natürlich kann niemand zur Mitwirkung und Beantwortung der Fragen verpflichtet werden. Die Verweigerung darf keinen nachteiligen Effekt für den Befragten haben.

Das stellt uns nicht zufrieden und beantwortet leider auch unsere Fragen und Bedenken nicht eindeutig, doch leider kann ich dazu keine bessere Auskunft geben.
Wenn Sie an der Befragung teilnehmen und im Nachhinein den Verdacht haben, dass ihre Adressdaten für weitere Zwecke verwendet werden, wenden Sie sich an den DSB des Landes Berlin, dieses Recht hat jeder Bürger.

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Sicherheit im Kiez

Sicherheit ist ein Thema, das für die meisten Menschen eine hohe Priorität hat. Bei der Mieterversammlung im April sprachen wir auch über dieses Thema, nun gab es einen Workshop der Gewobag für Mieterbeiräte zu demselben Thema.
Darüber möchte ich hier berichten und meine Eindrücke wiedergeben.

Wie den meisten Mietern bekannt sein dürfte, ist seit 1.1.2013 die Firma Gegenbauer als Sicherheitsdienstleister für die Gewobag tätig.
Der Gegenbauer Sicherheitsdienst (GSD) bestreift die Wohngebiete der Gewobag täglich von 18.00 bis 02.00 Uhr und kann in dieser Zeit telefonisch zu Brennpunkten gerufen werden. Die entsprechenden Telefonnummern sind per Hausaushang und Visitenkarten allen Mietern bekannt gegeben worden.

Nun erfuhren wir jedoch, dass der Vertrag mit dem GSD zum 31.12.2015 ausläuft und nicht verlängert wurde.
Immerhin schon im Oktober wird das den Mieterbeiräten mitgeteilt!!

Dies und auch die Begründung der Gewobag empfand nicht nur ich als Frechheit:
Angeblich fallen 88 – 90% der Rückmeldungen des GSD über Einsätze und Feststellungen in den Dienstleistungsbereich der Hausmeister von FletWerk und sind diesen meist schon bekannt.
Es wurden also zwischen WBG und GSD Vertragsbedingungen ausgehandelt, die praxisferner kaum sein können. Doch statt nun die Vertragsbedingungen neu zu verhandeln und anzupassen wird der Vertrag beendet.
Das heisst, dass ab 1. Januar 2016 kein Sicherheitsdienst mehr für uns alle zuständig ist. Im Mühlenviertel vielleicht verkraftbar, in mindestens zwei anderen Kiezen (Steinmetzkiez und Wassertor) schon eher eine Katastrophe. Nun muss also bei jedem sicherheitskritischen oder -relevanten Vorfall die Polizei gerufen werden.
Und das, obwohl 2013 und 2014 jeweils ca. 1800 Meldungen des Sicherheitsdienstes Vorfälle wie Lärmbelästigung, Vandalismus oder versuchten Wohnungseinbruch betrafen.

Wir hatten also nicht den Eindruck, dass der Einsatz des Sicherheitsdienstes sinnlos sei, die Gewobag jedoch sieht nur den finanziellen Aspekt und möchte das Geld einsparen (es erfolgt keine Umlage auf die Betriebs- und Nebenkosten). Auf meine Frage, wofür denn die Mieteinnahmen verwendet würden, besonders da es gerade eine Mieterhöhung gab, und ob die Ausgaben für Kiezfeste und Song Contests zu den Aufgaben einer Wohnungsbaugesellschaft gehören, erhielt ich keine Antwort.
Vielleicht eine Frage, die ich Andreas Geisel stellen sollte.

Sollte man nun doch zu der Erkenntnis kommen, dass in einigen Gewobag-Siedlungen ein Sicherheitsdienst notwendig sei, so müsste die Leistung neu definiert werden und zudem eine Ausschreibung erfolgen. Das bedeutet – nach meiner Einschätzung – dass es frühestens zum 01.01.2017 wieder einen Sicherheitsdienstleister geben kann.

Ein anderes Thema, das bei uns seit nunmehr 1 1/2 Jahren immer wieder angesprochen wird, ist die Videoüberwachung von Eingangsbereichen und Aufzügen in den Wohnhäusern.
Nun endlich ist ein Pilotprojekt in Tegel Süd (Neheimer Str. und Namslaustr.) gestartet worden, die juristischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen wurden geschaffen, so dass die Überwachung durch Videokameras rechtssicher ist.
Für das Mühlenviertel haben wir unseren Bedarf angemeldet, besonders die Doppelhochhäuser sollten damit ausgestattet werden, um die wilde Sperrmüllentsorgung und den Vandalismus in den Aufzügen einzudämmen.

Bisher hatte man unseren entsprechenden Wunsch übrigens immer damit abgelehnt, dass es aus Datenschutzgründen nicht realisierbar sei – obwohl die Gesobau im Märkischen Viertel seit 8 Jahren bereits kritische Bereiche der Wohnhäuser videoüberwacht.

Darüberhinaus gab es zu verschiedenen Themen erregte und hitzige Debatten im Workshop, fragen Sie einfach Ihre Mieterbeiräte, wenn sie mehr erfahren wollen.