Berlin hat 6 kommunale Wohnungsbaugesellschaften – AGs, die zu 100% dem Land gehören – und 68 Mieterbeiräte. Die einzelnen Beiratsgremien bestehen dabei aus 3 – 7 Mitgliedern, je nach Anzahl der Wohneinheiten, die zu ihrem Quartier gehören.
Bemerkenswert ist dabei, dass die Anzahl der Mieterbeiräte in den letzten drei Jahren abgenommen hat, waren es 2012 noch 74 haben wir 2015 schon 6 weniger.
Im AGH (Abgeordnetenhaus von Berlin) ist das Thema Mieterbeiräte immer wieder aktuell, in den letzten beiden Legislaturperioden gab es dazu einige Anfragen, die den einen oder anderen interessieren werden.
Anzahl der Mieterbeiräte, Anfrage vom 19. Oktober 2015
Auch 2012 gab es schon einmal eine Anfrage dazu, und bereits in der Legislaturperiode 2006 – 2011 wurde dort bestätigt, dass die Mieterbeiräte gestärkt werden müssten.
Mieterbeiräte stärken als Antrag und als Mitteilung der Senatsverwaltung
Nur sehr langsam haben die Wohnungsbaugesellschaften darauf reagiert, einige der Mieterbeiräte wurden erst vor einem Jahr gegründet. Die Verpflichtungserklärungen, die dazu zwischen WBG und Mieterbeirat abgeschlossen werden, sind sehr unterschiedlich bei den verschiedenen Gesellschaften, die genauen Arbeitsweisen, Kompetenzen oder Erwartungen an die Beiräte sind meist nicht detailliert ausgeführt.
Letztendlich muss jeder Mieterbeirat sich selbst informieren, sei es im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch, Mietrecht) beginnend mit dem §535
oder in entsprechenden Veröffentlichungen der Mietervereine oder des Mieterbundes.
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Dass nicht immer eine friedliche Zusammenarbeit zwischen WBG und MB (Mieterbeirat) möglich ist, zeigte ein Gerichtsverfahren im Jahr 2012, zu dem auch eine Anfrage im AGH existiert.
Über die Arbeitsweise der Mieterbeiräte habe ich noch eine Anfrage von 2008 gefunden, in dieser Zeit existierten 41 MBs in Berlin.
Die hier aufgelisteten Dokumente sind alle in der Parlamentsdokumentation PARDOK zu finden, und somit für jedermann zugänglich. Ich hoffe, dass ich hiermit ein wenig politisches Hintergrundwissen vermitteln konnte.