Nachdem die Informationen zur anstehenden Mieterratswahl allen Mietern zugestellt wurden, mehren sich die Unsicherheiten – was ist das eigentlich, ein Mieterrat?
Und was bitte ist dann ein Mieterbeirat?
Die (bestehenden) Mieterbeiräte sind Interessenvertreter der Mieterschaft, bezogen auf Wohnquartiere mit mehreren hundert bis zu wenigen tausend Wohneinheiten (sprich Wohnungen). Diese Vertretungen wurden von der Politik bereits vor etlichen Jahren gefordert, aber nur zögerlich von den Wohnungsbaugesellschaften (im weiteren abgekürzt mit WBG) eingerichtet. Teilweise gab es auch selbst organisierte Mietervertretungen, doch waren diese eher die Ausnahme.
Mit dem Wohnraumversorgungsgesetz, das in erweiterter Form zum 01. Januar 2016 in Kraft trat, fordert die Politik nun von den kommunalen WBGen die Einrichtung von Mieterräten, die alle Mieter vertreten, bei der Gewobag sind das rund 58.000 Wohnungen in Berlin. Während 17 Quartiere mit mehr als 300 Wohnungen bereits Mieterbeiräte als Vertreter haben, sollen nun auch die Mieter in Einzelimmobilien (genannt Streubesitz) einen Ansprechpartner bekommen, der ihre Interessen gegenüber dem Vermieter (also der WBG) vertritt.
Festgelegt ist dabei, dass für je 5000 – 8000 Wohneinheiten 1 Mitglied in den Mieterrat gewählt werden muss. Die Gewobag hat ihren Immobilienbesitz in 5 Wahlkreise eingeteilt, die zwischen 7500 und 15600 Wohneinheiten umfassen.
In 4 Wahlkreisen werden je 2 Mitglieder des neuen Mieterrats gewählt, im kleinsten Wahlkreis (WK3) wird ein Mitglied gewählt, so dass der Mieterrat dann aus 9 Mitgliedern besteht. Derzeit haben sich mehr als 90 Kandidaten beworben, wie viele zu welchem Wahlkreis gehören ist mir nicht bekannt.
Ich selbst trete für den WK5 an, der auch der größte ist (15665 Wohnungen).
Im Mieterbeirat Mühlenviertel bin ich seit 3 Jahren tätig, unbefriedigend ist dabei allerdings, dass die Mieterbeiräte von der WBG eher als lästige Pflicht denn als Partner gesehen werden. Angesprochene Probleme werden zwar „mitgenommen“, aber selten gelöst.
Den 18 Mieterbeiräten mit 63 Mitgliedern wird zwar beim „Neujahrsempfang“ Beachtung geschenkt und es gibt auch Workshops zu verschiedenen Themen, Problemlösungen für reelle Schwerpunkte wie wilde Sperrmüllentsorgung oder Vandalismus dagegen gibt es nicht.
Der neue Mieterrat, der bis zum September 2016 installiert werden muss, hat politisch eine höhere Gewichtung, er soll u.a. bei der Planung von Neubauten und Instandhaltung des Immobilienbestandes mitreden. Wie sich die Praxis gestaltet muss abgewartet werden, immerhin wird eins der 9 Mieterratsmitglieder in den Aufsichtsrat gewählt und hat dort Mitspracherecht.
Im August werden sich die Kandidaten den Mietern (also ihren Wählern) in verschiedenen Veranstaltungen sowie in den Medien vorstellen. Nutzen Sie die Gelegenheit sich ein Bild von den Kandidaten zu machen und nehmen Sie teil an der Wahl.
Mindestens 5% der Wahlberechtigten müssen ihre Stimme abgeben, sonst erhält der Wahlkreis kein Mitglied im Mieterrat, und mindestens in 3 Wahlkreisen muss dieses Quorum erreicht werden, sonst ist die Wahl ungültig.