So, die Wahl eines Mieterrats bei der Gewobag steht nun an, im August werden die Unterlagen an alle Mieter versandt, spätestens am 8. September sollte der Stimmzettel dann abgegeben sein.
Die Einrichtung von Mieterräten bei den 6 kommunalen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin ist eine politische Entscheidung, festgelegt im Wohnraumversorgungsgesetz, als Konsequenz aus der nicht zufriedenstellenden Arbeit mit Mieterbeiräten.
Letztere haben nur beratende Funktionen, keine Entscheidungskompetenzen, und werden von den WBGen (im folgenden für Wohnungsbaugesellschaften) eher als Störfaktor gesehen, wobei das von einer Gesellschaft zur anderen sehr unterschiedlich gehandhabt wird.
Viele Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit rühren aus undurchsichtigen Strukturen und Hierarchien der WBGen oder Ansprechpartnern der MBR (im weiteren für Mieterbeiräte), die selbst im Unternehmen keine Entscheidungsträger sind.
Es gibt keine einheitlichen Vorgaben oder Richtlinien, alle Problemlösungen sind abhängig von individuellen Entscheidungen innerhalb der Hierarchien der WBGen. Weiterlesen