Sicher hat jeder gelesen, gehört oder sonstwie erfahren, dass es einen neuen Mietspiegel 2017 gibt, seit 19. Mai ist er öffentlich, in digitaler Form bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, auch als gedruckte Broschüre dort und in den Rathäusern erhältlich.
Welche Bedeutung hat er für unser Viertel, für die Mieter der Gewobag?
Zuerst einmal haben sich die Mietpreise (Nettokaltmiete pro Quadratmeter) um ca. 9% erhöht gegenüber dem Mietspiegel von 2015. Allerdings haben die Mieter der Gewobag (wie auch Mieter der anderen landeseigenen Wohnungsunternehmen) die Sicherheit, dass ihre Miete nicht um mehr als 2% jährlich steigen kann, dafür sorgt die Kooperationsvereinbarung der Senatsverwaltung mit den Gesellschaften. Nun schauen wir mal auf das Mühlenviertel und die Immobilien der Gewobag.
In unserem Bereich gibt es Häuser, die 1928 erstmals vermietet wurden (Storkower Str.), 1959 bezugsfertig waren (ebenfalls Storkower Str.) und die hauptsächlich 1977 zum ersten Male vermietet wurden (daher auch im Juli das Kiezfest 40 Jahre Mühlenviertel).
Ein Blick auf den neuen Mietspiegel zeigt uns die Durchschnittsmieten für diese Bestände, alles gehört zur „einfachen Wohnlage“, die Quadratmeterpreise sind weiterhin abhängig von der Größe des Wohnraums.
Erbaut 1928 bzw. 1930 (Eckhaus Storkower Str.2 / Greifswalder Str. 81/84) finden wir in den Feldern A2, D2 und G2, je nach Wohnungsgröße.
40 – 60 m² 5,93 Euro/ m², 60 – 90 m² 5,65 Euro / m²
Baujahr 1959 (Storkower Str. 15, 17, 23)
40 – 60 m² 5,71 Euro / m², 60 – 90 m² 5,48 Euro / m²
Erbaut bzw. bezugsfertig 1976/1977 (Plattenbauten) oder 1980 (Greifswalder Str. 87/88)
40 – 60 m² 5,61 Euro / m², 60 – 90 m² 5,07 Euro / m², über 90 m² 4,70 Euro / m²
Das sind die gültigen Mietpreise für die Nettokaltmiete, dazu müssen Sie alle die Betriebskosten rechnen, die für jede Wohnung je nach Verbrauch von Kalt- und Warmwasser sowie Heizung unterschiedlich ausfallen.
Alles klar?
Machen wir eine Beispielrechnung, 75 m² Wohnfläche in einem Plattenbau von 1977 kosten also
5,07 X 75 = 380,25 Euro nach Mietspiegel-Mittelwert des Feldes G6.
Allerdings enthält das Feld eine Preisspanne von 4,72 – 5,71 Euro.
Was bedeutet das?
Je nach Ausstattung der Wohnung kann der Quadratmeterpreis mehr zum oberen oder zum unteren Ende liegen. Die sogenannten „wohnwertsteigernden oder wohnwertmindernden Merkmale“ gehören leider nicht mehr zum qualifizierten Mietspiegel, werden also von den Vermietern eher willkürlich ausgelegt und sind nicht juristisch gesichert.
Ein abschließbarer Raum außerhalb der Wohnung (Fahrrad- und Kinderwagenraum) gilt als wohnwertsteigernd, ein Bad ohne Fenster oder eine Wohnung ohne Balkon gilt als wohnwertmindernd. Dazu können Sie online selbst den Quadratmeterpreis bzw. die Kaltmiete Ihrer Wohnung errechnen, ich habe dazu mal beispielhaft die Thomas-Mann-Str. 10 genommen:
Merkmale in Gruppe 1 Bad/WC: Bad ohne Fenster
Merkmale in Gruppe 2 Küche: Keine
Merkmale in Gruppe 3 Wohnung: Keine
Merkmale in Gruppe 4 Gebäude: Zusätzliche nutzbare Räume außerhalb der Wohnung (Partyraum)
Merkmale in Gruppe 5 Wohnumfeld: Keine Fahradabstellmöglichkeit
Nun ergibt sich daraus der Quadratmeterpreis von 5,00 Euro, also insgesamt eine Kaltmiete von 375.- Euro. Rechnen wir Betriebskosten von 240.- Euro dazu (Durchschnittswert, individuell verschieden) kommen wir auf die Gesamtmiete von 615.- Euro, die verlangt werden darf.
Ach ja, bei Neueinzug in eine derartige Wohnung darf der Vermieter eine Kaltmiete von bis zu 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, also in diesem Beispiel 412,50 Euro Kaltmiete.
Zu den Betriebskosten als „zweite Miete“ hatte ich bereits einen Beitrag geschrieben, der obige Link führt zur Betriebskostentabelle der Senatsverwaltung, auch über den neuen Mietspiegel gibt es bereits ein paar Anmerkungen.