Mieterhöhungen

Das kennen wir alle, sofern wir „zur Miete“ wohnen, und das sind immerhin rund 80% der Berliner.
Die Miete steigt mal wieder, ob das ausgerechnet vor Weihnachten sein muss, sei dahingestellt, und natürlich findet kein Mieter das gut.

Alle Preise steigen, daran haben wir uns gewöhnt, auch die Miete für die eigene Wohnung macht keine Ausnahme. Die Frage, warum eine „Sache“ (Mietsache) teurer wird, obwohl sie gleichzeitig immer älter wird, kann nicht logisch beantwortet werden.
Hier im Mühlenviertel haben wir zweimal Glück, verglichen mit anderen Mietern in der Stadt. Zum einen sind die Mieten und Mieterhöhungen bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen moderat, zum anderen zählen die Wohnhäuser hier zur „einfachen Wohnlage“.
Aber auf einige Dinge muss man dennoch achten, so gibt es im Mietspiegel – auch im aktuellen von 2017 – eine Preisspanne in jedem Feld, die je nach Ausstattung der Wohnung oder weiteren Merkmalen abweichen kann vom Mittelwert.
Die Häuser Hanns-Eisler-Str. 2 und 4 sowie der Wohnblock Thomas-Mann-Str. 2 – 12 wurden Mitte der 90er Jahre von der WiP modernisiert. Da die Modernisierungsumlage nicht erhoben wurde, sind nun die Wohnungen höherwertig, was zu einer Nettokaltmiete führt, die zwischen Mittelwert und oberem Wert im Mietspiegelfeld liegt.
Merkmale wie „Überwiegend Wärmeschutzverglasung oder Schallschutzfenster“, „Zusätzliche Einbruchsicherung für die Wohnungstür“, „Abschließbarer leicht zugänglicher Fahrradabstellraum innerhalb des Gebäudes“ oder „Zusätzliche in angemessenem Umfang nutzbare Räume außerhalb der Wohnung in fußläufiger Entfernung“ führen zu einer Aufwertung der Wohnung und damit einer höheren Miete.
Auch die „Wärmedämmung zusätzlich zur vorhandenen Bausubstanz“ gehört zu den wohnwertsteigernden Merkmalen, und damit zu einer Einordnung, die bis zum Oberwert im Mietspiegelfeld reichen kann.
Das bedeutet, dass die Nettokaltmiete je nach Wohnungsgröße hier im Viertel 7,63 Euro, 6,67 Euro oder 5,71 Euro je m² erreichen kann (Felder A6, D6 oder G6).

Den Mietspiegel mit allen Erklärungen zum Download (als PDF-Datei) erhalten Sie hier.

Kontrollieren Sie Ihr Mieterhöhungsbegehren der Gewobag daraufhin, und denken Sie daran, dass jede Mieterhöhung zustimmungspflichtig ist. Anderenfalls muss der Vermieter auf Zustimmung klagen, das kann für die Mieter teuer werden, wenn das Gericht die Mieterhöhung für zulässig hält. Vergessen Sie also nicht Ihre Zustimmung zu unterschreiben und zurückzusenden – es sei denn, es gibt juristisch belegbare Gründe für einen Widerspruch.

 

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