Derzeit gibt es einige Unstimmigkeiten, die sich auf die Ankündigung der Rauchwarnmelderinstallation beziehen.
Darin gibt die Gewobag bekannt, dass die Mieter selbst für die Wartung der Melder verantwortlich sind.
Um die Aufregung etwas zu dämpfen, muss man dazu wissen, dass die Wartung eigentlich nur darin besteht, dass man in größeren Abständen die Funktionsfähigkeit testen sollte. Dazu haben die Melder eine Prüftaste, mit der der Alarm kurzzeitig eingeschaltet wird.
Das ist nicht vergleichbar mit den Installationen in öffentlichen Gebäuden und Anlagen (z.B. Flughäfen oder Bahnhöfe), die miteinander und einer Zentrale per Funk verbunden sind.
Bei diesen Anlagen müssen professionelle Funktionsprüfungen durchgeführt werden.
Als einfacher Mieter – der eventuell privat selbst schon Warnmelder installiert hat – kann man das auf die zuerst beschriebene Weise mit dem Prüftaster am Gerät machen oder mit einem sogenannten Prüfspray. Allerdings können Rückstände des Sprays im Melder zu Fehlalarmen führen, empfehlenswert ist diese Methode deshalb nicht.
Die Batterien der aktuellen Rauchwarnmelder halten ca. 10 Jahre, müssen also nicht ausgetauscht werden. Nach einem solchen Zeitraum wird der gesamte Warnmelder ausgetauscht, da sich erfahrungsgemäß Schmutz- und Staubpartikel in der Rauchkammer abgesetzt haben und eine einwandfreie Funktion nicht mehr garantiert werden kann.
Es kommt dann zu häufigen Fehlalarmen.
Insofern bedeutet also „Wartung“ keine aufwendige Arbeit und nichts, was das technische Verständnis normaler Mieter übersteigt.
Zudem gibt noch eine umfangreiche Information der Gewobag im Netz.