Wartung der Rauchwarnmelder

Derzeit gibt es einige Unstimmigkeiten, die sich auf die Ankündigung der Rauchwarnmelderinstallation beziehen.
Darin gibt die Gewobag bekannt, dass die Mieter selbst für die Wartung der Melder verantwortlich sind.
Um die Aufregung etwas zu dämpfen, muss man dazu wissen, dass die Wartung eigentlich nur darin besteht, dass man in größeren Abständen die Funktionsfähigkeit testen sollte. Dazu haben die Melder eine Prüftaste, mit der der Alarm kurzzeitig eingeschaltet wird.
Das ist nicht vergleichbar mit den Installationen in öffentlichen Gebäuden und Anlagen (z.B. Flughäfen oder Bahnhöfe), die miteinander und einer Zentrale per Funk verbunden sind.
Bei diesen Anlagen müssen professionelle Funktionsprüfungen durchgeführt werden.

Als einfacher Mieter – der eventuell privat selbst schon Warnmelder installiert hat – kann man das auf die zuerst beschriebene Weise mit dem Prüftaster am Gerät machen oder mit einem sogenannten Prüfspray. Allerdings können Rückstände des Sprays im Melder zu Fehlalarmen führen, empfehlenswert ist diese Methode deshalb nicht.
Die Batterien der aktuellen Rauchwarnmelder halten ca. 10 Jahre, müssen also nicht ausgetauscht werden. Nach einem solchen Zeitraum wird der gesamte Warnmelder ausgetauscht, da sich erfahrungsgemäß Schmutz- und Staubpartikel in der Rauchkammer abgesetzt haben und eine einwandfreie Funktion nicht mehr garantiert werden kann.
Es kommt dann zu häufigen Fehlalarmen.

Insofern bedeutet also „Wartung“ keine aufwendige Arbeit und nichts, was das technische Verständnis normaler Mieter übersteigt.

Zudem gibt noch eine umfangreiche Information der Gewobag im Netz.

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Rauchmelder und mehr

Sicher hat der eine oder andere sich über das Schreiben der Gewobag gewundert, in dem die Installation von Rauchwarnmeldern angekündigt wurde.
Gesetzlich sind diese Geräte inzwischen vorgeschrieben, da man mit ihnen die Sicherheit der Hausbewohner verbessert. Immer wieder hat sich  gezeigt, dass bei einem Brand die Todesopfer nicht an Brandverletzungen sterben, sondern an Kohlenmonoxidvergiftung, oder verständlicher ausgedrückt, sie ersticken an Rauchgasen.
Daher ist es eine vernünftige Entscheidung Rauchwarnmelder in den Wohnungen zu installieren, mindestens im Schlafzimmer sollte jeder einen haben.

Warum die Installation auf die Miete umgelegt werden kann als Modernisierung ist im BGB festgelegt, der §555b definiert als „Modernisierung“ unter anderem
bauliche Veränderungen, die die auf Grund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, und die keine Erhaltungsmaßnahmen nach § 555a sind.

Diese unscharfe Formulierung erlaubt es den Vermietern die Installation von Rauchwarnmeldern als Modernisierung und Erhöhung der Wohnqualität auf die Miete umzulegen.
Da die Mietsteigerung unter 1 Euro je Wohnung und Monat liegt, lohnt es kaum dagegen Rechtsmittel einzulegen, auch wenn bei 58.000 Wohnungen dabei ein Gewinn von mehr als 500.000 Euro jährlich für die Gewobag herausspringt.

Viel erfreulicher ist die Tatsache, dass bei Umzugswünschen – egal ob in eine größere oder kleinere Wohnung – Bestandsmieter bevorzugt werden. Dies gilt sogar übergreifend für die 6 landeseigenen Wohnungsunternehmen, wer aus einer großen in eine kleinere umziehen möchte braucht dafür keinen WBS und erhält die Garantie, dass die neue Wohnung bei der Kaltmiete je Quadratmeter nicht teurer ist als die alte.
Voraussetzung ist lediglich, dass sie einen Raum weniger hat oder mindestens 10% kleiner als die alte Wohnung sein muss.

Bei Modernisierungsmaßnahmen (Anpassung der Wohnqualität an aktuelle Standards) sollte jeder darauf achten, dass die Wohnungsunternehmen nicht Instandhaltungsmaßnahmen als Modernisierung auf die Mieter umlegen, für das Mühlenviertel stehen derzeit keine Maßnahmen an, im Thälmannpark sollen die Häuser in der Ella-Kay-Straße zwischen März 2019 und August 2020 eine Strangsanierung erhalten.

Ein ungeklärtes Problem bleibt die Sperrmüllentsorgung, 4,5% der Mieter verursachen dabei 36% der Entsorgungskosten. Im Jahr 2016 (Zahlen für 2017 noch nicht verfügbar) wurden Sperrmüllkosten von mehr als 450.000 Euro verursacht.
Davon entfallen im ehemaligen Westteil der Stadt 10,02 Euro auf jede Wohnung, im Ostteil 1,90 Euro.
Im Prenzlauer Berg sind es 1,85 Euro, also knapp unterhalb des Durchschnitts, trotzdem ein Ärgernis, über das auch die 36,39 Euro je Wohnung in Kreuzberg nicht trösten sollten.

Mehr zum Thema Mietenpolitik ist auch auf dem Mieterrats-Blog (nicht Gewobag !) zu finden.