Heute landeten die Betriebskostenabrechnungen 2017 in den Briefkästen, vielleicht noch nicht bei allen Mietern im Mühlenviertel, aber zumindest im Pieskower Weg 52 und 54 wurden sie zugestellt.
Wie üblich gibt es viele Unklarheiten bei den Mietern, wer beschäftigt sich schon eingehend mit dem trockenen Thema Betriebskosten, und wer versteht die Jahresabrechnung eigentlich richtig?
Natürlich hörte ich bereits von einigen Mietern, dass sie hohe Nachzahlungen für das Jahr 2017 zu leisten haben.
Warum?
Das kann nur jeder selbst klären, aber der Mieterbeirat hilft gerne dabei, wenn Sie mit den aktuellen Abrechnungen und der Betriebskostenabrechnung vom letzten Jahr zu uns kommen. Denn das erste ist immer der Vergleich zwischen den einzelnen Positionen aus den Jahren 2016 und 2017, um zu ermitteln welcher Posten nun tatsächlich teurer geworden ist.
Noch einmal zum Verständnis:
1. die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten),
- 2. die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten)
Dies ist ein Auszug aus der Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Ebensowenig gehören Modernisierungs- und Reparaturkosten dazu, die gerne von Vermietern auf diese Art auf die Mieter abgewälzt werden.
Kontrollieren wir also einmal, was eigentlich teurer geworden ist.
Pieskower Weg 52, ein Hochhaus mit 160 Wohneinheiten, kostete im Jahr 2017 236.146 Euro, und damit 12.000 Euro mehr als 2016.
Das bedeutet, wenn wir es auf die Anzahl der WE umrechnen, 75 Euro je Wohnung mehr, oder umgerechnet auf die Wohnfläche von 9639,62 m², je m² 1,25 Euro je m² mehr als im Vorjahr.
Dies sind die sogenannten kalten Betriebskosten, der Rest ergibt sich aus den Kosten für Heizung und Warmwasser (Fernwärme), die aber nahezu gleich geblieben sind.
Zum Verständnis noch einmal:
Die Betriebskosten 2017 (aktuelle Abrechnung) enthält Verbrauch und Kosten vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017.
Wer in dieser Zeit annähernd den gleichen Verbrauch wie 2016 hatte, muss ungefähr 75 bis 80 Euro mehr bezahlen bzw. die Rückerstattung fällt um diesen Betrag geringer aus.
Größere Abweichungen sollten auf jeden Fall überprüft werden!
Ach ja, die festen Posten, die teurer wurden, sind diese
Wasserversorgung
Entwässerung Schmutzwasser
Müllbeseitigung (nicht Sperrmüll !)
Gebäudereinigung
Sachversicherung