Hier hatte ich ja hinreichend vom Problem mit den Heizungen im Quartier berichtet.
Am 11. Oktober hatte dann auch das letzte Haus im Viertel wieder warme Heizkörper. Zugegeben, es war nicht wirklich „kalt“, sondern kühl in den Wohnungen, d.h. 17° bis 19°C in den Räumen.
Ändert aber nichts daran, dass die Gewobag und ihre Dienstleister es nicht geschafft haben ihre Heizpflicht zu erfüllen.
Anrufer im Service Center – zumindest die, die eine längere Warteschleife ausgesessen haben – erhielten die Auskunft, dass sie das Recht auf Mietminderung ab 24. September hätten, dazu lediglich einen Antrag stellen müssten.
Natürlich haben das etliche Mieter gemacht, und nun bekamen die ersten ihre Antworten:
20% Mietminderung ab 1. Oktober wird ihnen von der Gewobag zugestanden.
Lächerlich, man muss nur die Gerichtsurteile studieren, die sich mit dem Thema „Mietminderung wegen Heizungsausfall“ befassen, um festzustellen, dass Berliner Gerichte in den verhandelten Fällen 70% oder 75% Mietminderung für gerechtfertigt hielten.
Exemplarisch die Beispiele
LG Berlin, Az 64 S 291/91
Fällt die Heizung während der Heizperiode aus, so kann der Mieter die Miete um 75% mindern. Dabei kommt es nicht darauf an, welche Außentemperaturen herrschen
AG Charlottenburg, Az 216 C 7/13
Kommt es von Anfang Oktober bis Anfang Dezember zu einem Heizungsausfall, so liegt ein erheblicher Mangel vor. Dieser Mangel rechtfertigt eine Mietminderung um 70%
Also geht der Streit um die Mietminderung weiter, sowohl um den Zeitraum als auch um die Höhe.
Immerhin geht es dabei um dreistellige Beträge, also lassen es einige Mieter auf einen Rechtsstreit ankommen.