Mieterrat? Mieterbeirat?

Die 6 landeseigenen Wohnungsunternehmen (kurz LWU) haben Mietervertretungen organisiert auf Wunsch der Politik, sicher nicht im eigenen Interesse.
Mieterbeiräte gibt es seit etlichen Jahren, teils selbst organisiert, zu einem großen Teil auch von den Unternehmen initiiert. Dabei handelt es sich um Gremien, die einen kleinen Bereich (Quartier oder Wohnviertel) vertreten, in dem sie selbst wohnen.
In unserem Fall ist es das „Mühlenviertel“, also das Wohnviertel zwischen Greifswalder Str., Storkower Str., Kniprodestr. und Michelangelostr., wobei die Häuser Storkower Str. 108 und Michelangelostr. 125/127 außerhalb des genannten Viertels liegen.
Rund 2000 Wohnungen, die der Gewobag gehören, werden durch uns vertreten.

Ähnlich sind die Mieterbeiräte (kurz MBR) in den anderen Quartieren aufgestellt, insgesamt 17 bei der Gewobag. Je nach Anzahl der betreuten Wohnungen bestehen die Gremien aus 3 bis 7 Mitgliedern.

Seit 2016 gibt es zusätzlich bei jedem LWU einen Mieterrat, gefordert durch das Wohnraumversorgungsgesetz (WoVG), das im Dezember 2015 in Kraft trat.
Der Mieterrat soll die gesamte Mieterschaft eines Unternehmens gegenüber dem Vermieter vertreten und an Entscheidungen des Unternehmens mitwirken. Dazu wird ein Mitglied des Mieterrats in den Aufsichtsrat des LWU entsandt.

Alles gut und schön, aber wie sollen Mieter das verstehen?
Wie sollen sie die Unterschiede erkennen, wie sollen sie wissen, an wen sie sich wenden können, wenn es Probleme mit der Mietsache (also ihrer Wohnung) gibt?
Da helfen auch die Flugblätter (Flyer) nicht, die in jedem Briefkasten landeten.
Und wenn dann Wahlen stattfinden (alle genannten Gremien werden im 5-Jahres-Zyklus neu gewählt), sorgt das für noch mehr Verwirrung.

Wir haben doch gerade erst gewählt“    oder
Warum ist denn hier kein Kandidat dabei, den ich kenne?

Diese und ähnliche Reaktionen hören wir von den Mietern des Quartiers. Es gibt übrigens bei den Mietervertretungen keine Hierarchien, d.h. der Mieterrat ist nicht dem Mieterbeirat übergeordnet und kein Mietervertreter untersteht der Vermietergesellschaft.
Ihr Mieterbeirat für das Mühlenviertel wurde im Sommer 2018 neu gewählt und ist nun bis 2023 tätig, der Mieterrat der Gewobag wird dagegen im Frühjahr 2019 neu gewählt.
Und wenn Ihnen noch immer unklar ist, was diese Vertreter für Aufgaben haben oder wenn Sie weiterhin Probleme haben die Begriffe zu unterscheiden (da sind Sie in guter und zahlreicher Gesellschaft), dann kommen Sie doch zu einer unserer nächsten Sprechstunden, jeweils am 3. Donnerstag eines Monats ab 17 Uhr im Mieterbeiratsbüro Hanns-Eisler-Str. 2

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Mietminderung

Den Begriff wird der eine oder andere kennen, wer ihn noch nie gehört hat, dem sei hier kurz erklärt, dass einem Mieter das Recht zusteht, seine monatlichen Mietzahlungen um einen bestimmten Wert zu kürzen oder diese sogar ganz einzustellen, wenn die „Mietsache“ (also üblicherweise die Wohnung) schwere Mängel aufweist.
Das kann Schimmelbildung sein, das kann auch der Ausfall der Heizungsanlage sein, wie es bei uns in den vorangegangenen Blogbeiträgen beschrieben wurde.

Für die Gewobag war klar, dass sie den betroffenen Mietern eine Mietminderung gewähren muss, für die Tage ab 24. September bis die Heizung wieder ordnungsgemäß funktionierte.
Das betraf nicht alle Mieter gleichermaßen im Mühlenviertel, am längsten mussten die Mieter im Pieskower Weg 52 und 54 darauf warten.
Dazu wird zuerst die Tagesmiete (Tagesmiete = Monatsmiete/ 30) berechnet.
Kurze Beispielrechnung:
Wenn Sie normalerweise 500.- Euro Monatsmiete zahlen, dann bedeutet das eine Tagesmiete von 16,67 Euro, 15% davon entsprechen also 2,50 Euro, 40% davon entsprechen 6,67 Euro pro Tag.
Die abschließende Berechnung mit einem entsprechenden Schreiben muss nun erstellt werden, bleiben Sie also geduldig.
Es muss für jeden betroffenen Mieter, der eine Mietminderung gefordert hatte, dieser Betrag individuell berechnet werden (wegen unterschiedlicher Bruttowarmmieten), also wird die abschließende Mietminderung mit der Dezembermiete verrechnet bzw. dem Mietkonto gutgeschrieben.

Da ich mich von einem Anwalt beraten ließ, muss ich hier schreiben, dass dieser die Berechnung für angemessen hält, da Gerichte üblicherweise nach Tages-Minderungssätzen rechnen und dabei nur die Tage anrechnen, an denen Innenraumtemperaturen unter 20°C herrschten.
Mit einer solchen Entscheidung würde selbst bei einer höheren Mietminderung (z.B. von 70% für die genannten Tage) die Summe voraussichtlich geringer ausfallen als das Angebot der Gewobag, deshalb kann der Mieterbeirat nur empfehlen die angebotene Leistung der Gewobag anzunehmen.
Im Einzelfall oder wenn Sie unsicher sind, können Sie selbstverständlich unsere Hilfe individuell in Anspruch nehmen.