Zuerst einmal:
Ja, ich muss zugeben, dass es immer ein gewisser Aufwand ist, Blogbeiträge zu schreiben. Da ich zudem noch zwei weitere Blogs führe, können durchaus 4 oder sogar 6 Wochen zwischen zwei Beiträgen vergehen.
Also nicht verzagen, das soll hier auch keine Entschuldigung werden, wenn es aktuelle Entwicklungen gibt, dann finden Sie hier auch einen Beitrag dazu.
Nun also zum aktuellen Mietspiegel, der im Mai veröffentlicht wurde.
Gerne wird er auch als „Mieterhöhungsinstrument“ bezeichnet, und leider ist das nicht so ganz falsch. Zudem sind mit dem Mietspiegel 2019 auch die Wohnlagen für alle Berliner Adressen neu bestimmt worden, dabei gab es Auf- und Abwertungen in den drei Kategorien „einfach“, „mittel“ und „gut“ nach neu definierten Indikatoren.
So wurden die Häuser im Mühlenviertel fast alle aufgewertet von „einfache Wohnlage“ nach „mittlere Wohnlage“, geblieben sind die Häuserblocks Thomas-Mann-Str. 2 bis 20 in der einfachen Wohnlage sowie Greifswalder Str. 87/88 und Storkower Str. (alle Gewobag-Immobilien) einschließlich des Hochhausblocks 108 (Nicht-Gewobag-Häuser wurden hier nicht erwähnt).
Was bedeutet das für uns?
Mittlere Wohnlage heisst, dass Sie im Mietspiegel das jeweils zutreffende Feld in der Spalte 6 finden, also B6, E6, H6 oder K6 je nach Größe der Wohnung.
Um ca. 0,20 Euro/ m² hat sich der Durchschnittswert gegenüber dem letzten Mietspiegel von 2017 erhöht.
Für die genannten Häuser mit einfacher Wohnlage schauen Sie nach den Feldern A6, D6, G6 und J6, wieder je nach Ihrer Wohnungsgröße.
Genauer können Sie die OVM (ortsübliche Vergleichsmiete) Ihrer Wohnung mit der Online-Abfrage ermitteln, in die auch die Ausstattungsmerkmale eingegeben werden können.Wer sich intensiver für den Mietspiegel und auch die Wohnlageeinordnung interessiert, findet hier einen weiteren Artikel dazu.
Derzeit wird allerdings mehr über den „Berliner Mietendeckel“ diskutiert, den die Abgeordneten in Gesetzesform zum Jahresende beschließen wollen.
Klingt erst einmal schön, 5 Jahre keine Mieterhöhung, das dürfte jeden Mieter freuen, doch auch die langfristigen Folgen wollen wir nicht außer acht lassen, damit nicht im Jahr 2025 dann ein böses Erwachen erleben, wenn der Mietendeckel endet.
Nach meiner Meinung ist es noch zu früh, die Sektkorken knallen zu lassen, die Euphorie in den Medien und den sozialen Netzwerken sehe ich recht skeptisch.
Natürlich bin ich nicht gegen ein Memorandum, das Mieterhöhungen für einen bestimmten Zeitraum ausschließt, doch ich werde wachsam die Gestaltung des Gesetzes beobachten und hoffe, dass nicht doch ein Urteil des BVG (Bundesverfassungsgericht) das Gesetz kippt.
Auch dazu werde ichberichten, sobald es entsprechende Neuigkeiten gibt.
Noch ein weiterer Tipp für die Anwohner des Viertels:
Auch in diesem Jahr wird es ein Kiezfest geben, halten Sie sich doch bitte den Sonnabend, 17. August frei und schauen Sie vorbei – oder kommen Sie einfach zur nächsten Runde des Nachbarschaftsverbundes am 10. Juli und helfen Sie uns bei der Organisation.