Sanierung der Wasseranschlüsse

Ja, ich weiß, es ist 2 Monate her seit ich das letzte Mal hier einen Artikel geschrieben habe.
Immer wieder ergeben sich Themen, dann fehlt manchmal die Zeit und ein anderes Mal einfach die Motivation.

Aber nun möchte ich einen Blick auf 2020 werfen, endlich hat die Gewobag eine Firma gefunden, die im Hochhaus Pieskower Weg 52/54 die Wasseranschlüsse in den Badezimmern erneuern wird.
Warum? Weil die alten Panzerschläuche undicht sind oder werden und immer wieder Wasserschäden in den Versorgungsschächten verursachen.
Auch die Ventile auf dem Dachboden weisen inzwischen Defekte auf und so hatten wir schon mehrfach das „Vergnügen“ auch von dort mit Wassermengen auf Abwegen überschwemmt zu werden.

Nun also werden die Anschlüsse im Mai und Juni ausgetauscht, die Strangventile auf dem Dachboden werden bereits im April überprüft und bei Bedarf ebenfalls erneuert.

Doch das Mühlenviertel besteht ja nicht nur aus einem Hochhaus, und so bleiben uns auch noch andere Probleme, die Vermüllung der Kinderwagenräume in den Hochhausblocks gehört dazu, aber auch die illegale Entsorgung von Gewerbemüll an den Müllstandorten und das Abstellen von Sperrmüll in den Hausfluren, Vorräumen oder Aufzügen.
Zum einen ist es ärgerlich wenn das Haus dadurch verdreckt (wird), zum anderen müssen wir als Mieter die Kosten für die Müllabholung übernehmen.
Unser Engagement für eine Videoüberwachung der Aufzüge und Eingangsbereiche blieb bisher erfolglos.

Mindestens ebenso ärgerlich ist die immer wieder von Mietern verursachte Störung der Türöffnungsanlagen der Hochhäuser Hanns-Eisler-Str. 2/4 und Pieskower Weg 52/54. Die automatischen Türöffner sollen mobilitätseingeschränkten Bewohnern und ebenso Müttern mit Kinderwagen helfen, aber leider begreifen einige „Mitbewohner“ das nicht und beschädigen die Türöffner immer wieder.

Nun zu den erfreulichen Dingen:

Wir haben uns vorgenommen in den Sommermonaten einen Kiezrundgang für „Neumieter“ anzubieten, also Mieter der Gewobag, die in den letzten 12 Monaten eingezogen sind. Natürlich wissen wir nicht wie viele Neumieter dies wahrnehmen werden, doch das soll uns nicht an einem Versuch hindern.

Und im dritten, eventuell auch zu Beginn des vierten Quartals werden wir zu einer Mieterversammlung einladen.
Die Themen sollten Sie als Mieter beschließen, dazu werden wir rechtzeitig Fragebögen verteilen.
Entsprechend der Themen, die Sie auswählen, laden wir dann die Gäste ein, die Ihre Fragen beantworten können.

Bei einigen Problemen müssen wir dann auch darauf hinweisen, dass die Wohnungsunternehmen keine Abhilfe schaffen können, z.B. bei der Rattenplage im Wohnviertel. Allerdings sind auch daran die Anwohner nicht ganz unschuldig, denn wer Essenreste an den Bänken oder im Buschwerk entsorgt, lockt damit die Ratten (und gegebenfalls auch andere Tiere) an.

Als Abschluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass seit 23. Februar das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (MietenWoG Bln) gilt („Mietendeckel“), das allerdings nicht unumstritten ist und zu Klagen vor verschiedenen Gerichten führen wird.
Gut für die Mieter, wenn es Bestand hat, denn es bedeutet, dass die aktuellen Mieten (Nettokaltmiete ohne Betriebskosten) in den nächsten 5 Jahren um höchstens 1,3% steigen können (Inflationsausgleich, §3, Abs. 4), bei Modernisierungsmaßnahmen um höchsten 1 Euro/m² (§7 des MietenWoG Bln).

Und schließlich möchte ich noch auf die Möglichkeit hinweisen, per App auf dem Smartphone oder per Internet auf das eigene Mietkonto Zugriff zu erhalten.

Gewobag Service-App

und

https://serviceportal.gewobag.de/start.html

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Rauchmelder und mehr

Sicher hat der eine oder andere sich über das Schreiben der Gewobag gewundert, in dem die Installation von Rauchwarnmeldern angekündigt wurde.
Gesetzlich sind diese Geräte inzwischen vorgeschrieben, da man mit ihnen die Sicherheit der Hausbewohner verbessert. Immer wieder hat sich  gezeigt, dass bei einem Brand die Todesopfer nicht an Brandverletzungen sterben, sondern an Kohlenmonoxidvergiftung, oder verständlicher ausgedrückt, sie ersticken an Rauchgasen.
Daher ist es eine vernünftige Entscheidung Rauchwarnmelder in den Wohnungen zu installieren, mindestens im Schlafzimmer sollte jeder einen haben.

Warum die Installation auf die Miete umgelegt werden kann als Modernisierung ist im BGB festgelegt, der §555b definiert als „Modernisierung“ unter anderem
bauliche Veränderungen, die die auf Grund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, und die keine Erhaltungsmaßnahmen nach § 555a sind.

Diese unscharfe Formulierung erlaubt es den Vermietern die Installation von Rauchwarnmeldern als Modernisierung und Erhöhung der Wohnqualität auf die Miete umzulegen.
Da die Mietsteigerung unter 1 Euro je Wohnung und Monat liegt, lohnt es kaum dagegen Rechtsmittel einzulegen, auch wenn bei 58.000 Wohnungen dabei ein Gewinn von mehr als 500.000 Euro jährlich für die Gewobag herausspringt.

Viel erfreulicher ist die Tatsache, dass bei Umzugswünschen – egal ob in eine größere oder kleinere Wohnung – Bestandsmieter bevorzugt werden. Dies gilt sogar übergreifend für die 6 landeseigenen Wohnungsunternehmen, wer aus einer großen in eine kleinere umziehen möchte braucht dafür keinen WBS und erhält die Garantie, dass die neue Wohnung bei der Kaltmiete je Quadratmeter nicht teurer ist als die alte.
Voraussetzung ist lediglich, dass sie einen Raum weniger hat oder mindestens 10% kleiner als die alte Wohnung sein muss.

Bei Modernisierungsmaßnahmen (Anpassung der Wohnqualität an aktuelle Standards) sollte jeder darauf achten, dass die Wohnungsunternehmen nicht Instandhaltungsmaßnahmen als Modernisierung auf die Mieter umlegen, für das Mühlenviertel stehen derzeit keine Maßnahmen an, im Thälmannpark sollen die Häuser in der Ella-Kay-Straße zwischen März 2019 und August 2020 eine Strangsanierung erhalten.

Ein ungeklärtes Problem bleibt die Sperrmüllentsorgung, 4,5% der Mieter verursachen dabei 36% der Entsorgungskosten. Im Jahr 2016 (Zahlen für 2017 noch nicht verfügbar) wurden Sperrmüllkosten von mehr als 450.000 Euro verursacht.
Davon entfallen im ehemaligen Westteil der Stadt 10,02 Euro auf jede Wohnung, im Ostteil 1,90 Euro.
Im Prenzlauer Berg sind es 1,85 Euro, also knapp unterhalb des Durchschnitts, trotzdem ein Ärgernis, über das auch die 36,39 Euro je Wohnung in Kreuzberg nicht trösten sollten.

Mehr zum Thema Mietenpolitik ist auch auf dem Mieterrats-Blog (nicht Gewobag !) zu finden.

Mieterinteressen

Die Juni-Besprechung des Mieterbeirats liegt hinter uns.
Ein paar konkrete Probleme gab es zu besprechen, und natürlich weiterhin unser Interesse als Mieterbeirat das Wohnen für die Gewobag-Mieter im Viertel angenehmer zu gestalten.

Da ich vor kurzer Zeit einen Mieterbeirat der Howoge besucht hatte, gab es ein paar Anregungen und Ideen, die auch für „unsere“ Mieter interessant wären.

Viele Mieter neigen dazu – verständlicherweise – ihre Wohnungen zu verschönern. Das kann ein teurer Fußboden sein, ein besser ausgestattetes Bad oder auch eine schöne und funtionale moderne kücheneinrichtung.
Immer gibt es ein Problem: Der Vermieter erwartet, dass alle Einbauten entfernt werden, wenn der Mieter einmal die Wohnung verlassen sollte und umzieht.
Nicht unbedingt verständlich, weil die Einbauten oftmals den Wohnwert erhöhen.
Ein Konflikt aber deshalb, weil viele Heimwerker Einbauten vornehmen, die nicht fachmännisch sind.
Eine Lösung bzw. ein Kompromiss wäre es, wenn der Vermieter dem Mieter einen Fachbetrieb nennt, der die Um- und Einbauten vornehmen kann, mit der Maßgabe, dass beim Auszug des Mieters alle Einrichtungen in den Besitz des Vermieters übergehen und dieser die Wohnung als höherwertig neu vermieten kann.
Entsprechende Verträge gibt es bei der Howoge, bei der Gewobag ist man offensichtlich noch nicht zu der Erkenntnis gekommen, dass es dabei nur Gewinner geben kann – also dass es eine Win-Win-Situation darstellt für alle Beteiligten.

Weiterhin gibt es hier die unschöne Situation, dass etliche Mieter ihren Sperrmüll im Vorraum des Hauses oder sogar in den Kinderwagen- und Fahrradräumen entsorgen. Diese Räume wurden gerade entmüllt, nun bleibt abzuwarten, ob es erneut zu einer Ablagerung von Müll kommt. Eine einfache Lösung, nämlich die Schlösser und Schlüssel der Räume auszutauschen um sicherzustellen, dass tatsächlich nur Bewohner der jeweiligen Etage Zugang zu den Räumen haben, wird derzeit noch von der Gewobag abgelehnt.
Wir sind jedoch der Meinung, dass es den Mietern nicht zugemutet werden kann, jährlich für die Müllentsorgung aufzukommen und diese über ihre Betriebskosten zu bezahlen, sofern es Möglichkeiten gibt die Neuvermüllung einzuschränken.

Ein weiteres Problem gibt es hier bei einem Hochhausblock, der PKW-Stellplätze auf dem Grundstück anbietet und vermietet. Mehrere weitere PKW stehen auf dem Grundstück, die keinen Parkplatz gemietet haben, also illegal hier geparkt werden. Die Wohnungsbaugesellschaft hat bisher offensichtlich kein Interesse daran, diese Falschparker tatsächlich abschleppen zu lassen. Dadurch werden die Mieter der legalen Parkplätze verärgert und fragen sich, wofür sie eigentlich Parkplatzgebühren zahlen. Eine Lösung ist dringend erforderlich.