Den Begriff wird der eine oder andere kennen, wer ihn noch nie gehört hat, dem sei hier kurz erklärt, dass einem Mieter das Recht zusteht, seine monatlichen Mietzahlungen um einen bestimmten Wert zu kürzen oder diese sogar ganz einzustellen, wenn die „Mietsache“ (also üblicherweise die Wohnung) schwere Mängel aufweist.
Das kann Schimmelbildung sein, das kann auch der Ausfall der Heizungsanlage sein, wie es bei uns in den vorangegangenen Blogbeiträgen beschrieben wurde.
Für die Gewobag war klar, dass sie den betroffenen Mietern eine Mietminderung gewähren muss, für die Tage ab 24. September bis die Heizung wieder ordnungsgemäß funktionierte.
Das betraf nicht alle Mieter gleichermaßen im Mühlenviertel, am längsten mussten die Mieter im Pieskower Weg 52 und 54 darauf warten.
Dazu wird zuerst die Tagesmiete (Tagesmiete = Monatsmiete/ 30) berechnet.
Kurze Beispielrechnung:
Wenn Sie normalerweise 500.- Euro Monatsmiete zahlen, dann bedeutet das eine Tagesmiete von 16,67 Euro, 15% davon entsprechen also 2,50 Euro, 40% davon entsprechen 6,67 Euro pro Tag.
Die abschließende Berechnung mit einem entsprechenden Schreiben muss nun erstellt werden, bleiben Sie also geduldig.
Es muss für jeden betroffenen Mieter, der eine Mietminderung gefordert hatte, dieser Betrag individuell berechnet werden (wegen unterschiedlicher Bruttowarmmieten), also wird die abschließende Mietminderung mit der Dezembermiete verrechnet bzw. dem Mietkonto gutgeschrieben.
Da ich mich von einem Anwalt beraten ließ, muss ich hier schreiben, dass dieser die Berechnung für angemessen hält, da Gerichte üblicherweise nach Tages-Minderungssätzen rechnen und dabei nur die Tage anrechnen, an denen Innenraumtemperaturen unter 20°C herrschten.
Mit einer solchen Entscheidung würde selbst bei einer höheren Mietminderung (z.B. von 70% für die genannten Tage) die Summe voraussichtlich geringer ausfallen als das Angebot der Gewobag, deshalb kann der Mieterbeirat nur empfehlen die angebotene Leistung der Gewobag anzunehmen.
Im Einzelfall oder wenn Sie unsicher sind, können Sie selbstverständlich unsere Hilfe individuell in Anspruch nehmen.